Die Gesetze des Grappa

Die Vorschriften, die die Produktion und den Vertrieb von Grappa regeln, sind:
 
  • Rundschreiben Nr. 163 vom 20. November 1998 des Ministeriums für Industrie, Handel und Handwerk: Es enthält die Anwendungsvorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 über Spirituosen und des Präsidialdekrets Nr. 297/97;

Ministerialdekret Nr. 153 vom 27. März 2001, Artikel 16: Enthält Vorschriften für Hersteller und Inhaber von Destillationsapparaten;

Dekret vom 28. Januar 2016 zur Änderung des Dekrets vom 1. August 2011, Nr. 5389, zur Umsetzung von Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 über die Definition, Bezeichnung, Aufmachung, Etikettierung und den Schutz geografischer Angaben von Spirituosen – technisches Datenblatt des „Grappa“;

Technische Datenblätter der geografischen Angaben (GI) von Grappa aus Venetien, Friaul, Südtirol, Trentino, der Lombardei, dem Piemont und Sizilien, zur Umsetzung von Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments, veröffentlicht im Amtsblatt zwischen 2014 und 2017;

EU-Verordnung 787/2019 vom 17. April 2019 über die Definition, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen, die Verwendung von Spirituosennamen bei der Aufmachung und Etikettierung anderer Lebensmittel sowie den Schutz geografischer Angaben von Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken – legt die Parameter fest, die es ermöglichen, den Tresterbrand als Grappa zu bezeichnen;

Am 15. Januar 2008 wurde die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 genehmigt, die die Definition, Bezeichnung, Aufmachung, Etikettierung und den Schutz geografischer Angaben von Spirituosen betrifft. Die europäische Verordnung legte klare Definitionen für alle Spirituosen fest und sollte den Herstellern helfen, ihre Produkte zu vermarkten, indem sie den Verbrauchern mehr Klarheit bot. Sie trat am 20. Mai 2008 in Kraft und definierte ein für italienische Destillateure besonders wichtiges Grundkonzept klar und endgültig: Grappa ist ein ausschließlich italienischer Brand.

Im August 2011 wurden die Dekrete unterzeichnet, die die technischen Datenblätter von Grappa und italienischem Brandy genehmigten.

Am 17. April 2019 wurde die neue EU-Verordnung 787/2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung ersetzte die vorherige Verordnung (EG) Nr. 110/2008.
 
In den Jahren 2019-2020 wurden wichtige internationale Abkommen mit dem Ziel erreicht, die geografische Angabe Grappa zu schützen: EU-Mercosur-Abkommen, 2019; EU-China-Abkommen, 2019; EU-Singapur-Abkommen, 2020; EU-Mexiko-Abkommen, 2020; EU-Vietnam-Abkommen, 2020.
 
Der Weg zur weltweiten Anerkennung der GI Grappa ist jedoch noch lang: Länder außerhalb der Europäischen Union, die noch keine bilateralen Abkommen in diesem Sinne ratifiziert haben, könnten den Begriff „Grappa“ ungestraft verwenden, um einen lokalen Tresterbrand zu bezeichnen, was dem authentischen italienischen Grappa schweren Schaden zufügen würde.
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